LEITBILD HEV AR

Ausgabe 2001

Mit diesem Leitbild legt der Hauseigentümerverband Appenzell A.Rh. (HEV AR) seine Grundsätze und Ziele für das Haus- und Grundeigentum im Kanton Appenzell Ausserrhoden fest.
Das Leitbild ist verbindlich für alle Organe des HEV AR. Für die Mitglieder ist es eine verbindende Grundlage.

Wer wir sind

Der HEV AR ist ein Zusammenschluss von derzeit rund 3'000 Personen mit Haus- und/oder Grundeigentum, das sich vorwiegend im Kanton Appenzell A.Rh. befindet. Sie setzen sich primär für die Förderung und Erhaltung des Haus-, Wohn- und Grundeigentums ein.
Mitglieder des Verbandes sind Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Ferienwohnungen, Bauland, Stockwerkeigentümer, sowie Vertreter von gewerblichen und industriellen Immobilien. Auch Vertreter juristischer Personen wie Wohnbaugenossenschaften, Firmen usw., die sich für die Belange des Eigentums einsetzen können als Mitglieder aufgenommen werden.
Der HEV AR ist parteipolitisch unabhängig. Er engagiert sich jedoch bei allen politischen Themen, die im Zusammenhang mit dem Haus- und Grundeigentum stehen.

Wofür wir eintreten

Wir treten ein für die Förderung und Wahrung des privaten Eigentums als wichtiger Eckpfeiler unserer freiheitlichen Rechts-, Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Insbesondere setzen wir uns ein für:
• die Eigentumsgarantie;
• die freie und umfassende Verfügung und Nutzung des Grundeigentums;
• die Eigenverantwortung des Eigentümers;
• eine eigentumsfreundliche Fiskalpolitik;
• eine breite Streuung des Wohneigentums;
• die freie Wahl der Wohnform zwischen Wohneigentum und Miete sowie zwischen Selbstnutzung oder Vermietung;
• die Verhinderung zunehmender Regulierung auf allen Ebenen der Politik im Eigentums- und Mietrecht;
• den Abbau gesetzlicher Überregulierung.

Wie wir uns organisieren

Der HEV AR besteht aus einer Sektion. Die Mitglieder sind über den HEV AR mit dem HEV Schweiz verbunden.
Der HEV Schweiz sucht national und international die Zusammenarbeit mit Verbänden und Or-ganisationen, die gleichgelagerte Ziele verfolgen.

Politik des HEV AR, Ziele

Wohnen und Bauen

Wir setzen uns für einen freien Immobilienmarkt und ein liberales Mietrecht ein. Wir streben eine genügende und marktgerechte Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Wohn- und Geschäftsräumen an.
Das Bauen soll durch einfache und rasche Bewilligungsverfahren sowie durch wirtschaftlich tragbare Vorschriften erleichtert werden. Alternative Bauverfahren und ökologische Baustoffe sind im Kontext einer gesamtwirtschaftlichen Beurteilung nach Möglichkeit zu fördern.

Wohneigentum

Wir fördern die breite Streuung des privaten Wohneigentums auf allen Ebenen. Insbesondere setzen wir uns für optimale eigentumspolitische Rahmenbedingungen ein.
Wohneigentum soll auch für junge Haushalte attraktiv und möglich sein. Ebenfalls muss das private Wohneigentum auch im Pensionsalter gesichert und finanziell tragbar bleiben.

Boden

Durch eine marktorientierte Bodenpolitik sowie ein liberales Bau- und Planungsrecht ist ein ausgewogenes Angebot an erschlossenem Bauland sicher zu stellen.
Der Boden und die vorhandene Bausubstanz sollen flexibel und freier genutzt werden können.

Steuern und Abgaben

Wir verfolgen eine eigentumsfreundliche Steuerpolitik, die der breiten Streuung des Grundeigentums dient.
Insbesondere ist die Eigentumsbesteuerung eigentümerfreundlich zu gestalten. Entweder sind die Eigenmietwerte abzuschaffen oder sonst angemessen anzusetzen. Auch die Liegenschaftswerte sind massvoll zu veranlagen.
Die Handänderungssteuer als zusätzliche private Kapitalgewinnsteuer ist abzuschaffen oder zumindest degressiv zu gestalten und zeitlich zu befristen.
Auf die Abschöpfung von planerischen Mehrwerten ist zu verzichten. Wird das System aus übergeordneten Gründen trotzdem eingeführt, so sind die Entschädigungen bei Aus- oder Rückzonungen im gleichen Umfang rechtlich verbindlich zu garantieren.
Die Gebühren und Abgaben für das Grundeigentum und beim Bauen sind auf das absolut Notwendige zu beschränken. Eine Zweckentfremdung der abgeschöpften Mittel darf nicht erfolgen.

Mietrecht

Wir setzen uns für ein liberales und marktorientiertes Mietrecht ein. Eine einseitige Rechtsordnung zu Gunsten der Mieterschaft werden wir bekämpfen.
Der Vermieter soll neben einer angemessenen Rendite genügend finanzielle Mittel für die Werterhaltung der Mietobjekte erwirtschaften können.

Leistungen und Aufgaben

Kernaufgabe des HEV AR ist die Vertretung der Mitgliederinteressen auf kantonaler und kommunaler Ebene. Der HEV Schweiz unterstützt diese Aufgabe durch gezielte Dienstleistungen und Begleitmassnahmen.
Wir bieten den Mitgliedern verschiedene Dienstleistungen an wie:
• Rechtsauskünfte und Beratungen;
• Formulare und Drucksachen;
• Schätzungen von Immobilien;
• Mietzinsschätzungen;
• Abnahme von Mietobjekten;
• Organisation von Fachseminarien;
• Diverse Dienstleistungen über Internet;

Führung und Organisation

Der Vorstand ist das strategische und operative Führungsorgan des HEV AR. Er ist gegenüber der Hauptversammlung verantwortlich.

Die Geschäftsstelle ist das Dienstleistungszentrum des HEV AR.
Der Vorstand kann einzelne Dienstleistungen im Mandatsverfahren Dritten übertragen.
Die Mitglieder können in die Meinungsbildung einbezogen werden.

Information und Kommunikation

Wir führen und koordinieren eine aktive, offene Informations- und Kommunikationspolitik sowohl verbandsintern und in der allgemeinen Öffentlichkeit. Orientiert wird über alle Themen die das Haus-, Wohnungs- und Grundeigentum betreffen. Wir sensibilisieren die Bevölkerung für alle Belange der Eigentumsförderung.
Wir betreiben eine Homepage und benützen diese als Plattform und Unterstützung der übrigen Informationen und Dienstleistungen.
Der HEV Schweiz informiert die Mitglieder mit der eigenen Fachzeitung.

Finanzen

Für die Finanzierung der Aktivitäten des HEV AR stehen die Mitgliederbeiträge, die Kapitalerträge, sowie die Erträge aus den Dienstleistungen zur Verfügung.
Der HEV AR ist eine Non-Profitorganisation und handelt nach unternehmerischen Grundsätzen. Er bildet finanzielle Reserven für besondere Aktionen.

Waldstatt, 1. März 2002