Gemäss Art. 21 Abs. 1 Bst. B DBG sowie Art. 7 Abs. 1 StHG werden selbstgenutzte Immobilien nicht nur durch die Vermögenssteuer belastet, sondern müssen durch die Eigentümer auch als fiktives Einkommen versteuert werden. Der Eigenmietwert wird je nach Kanton aufgrund verschiedener Faktoren wie Liegenschaftswert, Marktwert o.ä. berechnet und kann viele Haushalte übermässig belasten.
Diese in Europa einzigartige Steuerlast sorgt dafür, dass Wohneigentümer im Vergleich zu Mietern in den gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen oftmals schlechter gestellt werden. Dies schafft eine grosse Ungerechtigkeit. Zwar kann die Steuerbelastung durch die Möglichkeit des Schuldabzugs etwas gemildert werden, zu bedenken ist aber dass dieser Schuldzinsabzug allen Steuerpflichtigen offensteht. Während die Mietzinsen in bestehenden Mietverhältnissen tendenziell gefallen sind, werden die Eigenmietwerte von Eigentümern kontinuierlich angehoben. Dies obwohl der Eigenmietwert vor rund 100 Jahren aufgrund von Kriegsnotrecht und für eine beschränkte Dauer eingeführt wurde.
Zur Abmilderung der steuerlichen Belastung stehen den Wohneigentümern folgende Abzugsmöglichkeiten zu:
Wohneigentümer, die ihre Hypotheken ganz oder grossteils amortisieren, können folglich nur wenige Abzüge geltend machen, was dazu führt, dass der Anreiz zur Amortisation gering ist. Die bestehenden Abzugsmöglichkeiten und das niedrige Zinsniveau sorgen dafür, dass die Schweizer weltweit eine der höchsten Pro-Kopf-Verschuldungen und eine der höchsten Verschuldungen gemessen am Bruttoinlandsprodukt haben. Das gefährliche und unsinnige System der Wohneigentumsbesteuerung macht die Schweiz für Immobilien und Konjunkturkrisen anfällig und ist aus volkswirtschaftlicher Sicht sehr bedenklich.
Eigentümer, die ihre Liegenschaft im Privatvermögen halten und selbst nutzen, dürften sich zuweilen fragen, warum der Eigenmietwert nicht auch sinkt, wenn der Referenzzinsatz und damit die Mieten in laufenden Mietverhältnissen tendenziell sinken. Obwohl die Eigenmietwerte sich an den Marktmieten orientieren sollten, haben sie sich aber im Gegenteil tendenziell eher noch erhöht. Grund dafür ist, dass die Eigenmietwerte steuerrechtlich oftmals nicht anhand der Marktmieten festgelegt, sondern in vielen Kantonen schematisch (auch) aufgrund des Liegenschaftwerts ermittelt werden. Das Mietrecht hat darauf grundsätzlich keinen Einfluss.